Auszug aus der TSO:
1. Grenzverkehr
Grundsätzlich sind bei offenen Turnieren in Deutschland nur Paare mit Startbuch des DTV und Paare aus Staaten mit Grenzverkehrsabkommen startberechtigt (Schweiz, Österreich,Slowakei, Dänemark, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Tschechien). Diese Paare dürfen von ihrem Heimatverein im Ausland direkt an den ausrichtenden Verein in Deutschland gemeldet werden. Diese Paare starten in der Altersgruppe, die gemäß unserer TSO dem Alter beider Partner entspricht (Personalausweise prüfen) in der Startklasse, die sie gemäß einem vorzulegenden Startbuch in ihrem Heimat land tanzen. Ist aus den Start büchern keine Startklasse zu ersehen, starten die Paare grundsätzlich in der höchsten Startklasse ihrer Altersgruppe. Die Paare erhalten den errungenen Platz in ihr Startbuch eingetragen. Punkte werden keine eingetragen. Dafür erhält jedes Paar eine korrigierte Startliste, damit sie die ihnen zustehenden Punkte in ihrem Heimatland nachtragen lassen können.
2. Kein Grenzverkehr
In Ausnahmefällen kann der Bundessportwart gemäß TSO auch Paare zu offenen Turnieren in Deutschland zulassen, deren Heim atland kein Grenzverkehrsabkommen mit Deutschland hat (Antrag direkt an den Bundessportwart). Wird diese Genehmigung erteilt, muss hier der zwischen den WDSF-Mitgliedern vereinbarte Meldeweg über die Verbände eingehalten werden. Die Paare erhalten den errungenen Platz in ihr Startbuch eingetragen. Punkte werden keine eingetragen. Dafür erhält jedes Paar eine korrigierte Startliste, damit sie die ihnen zustehenden Punkte in ihrem Heimatland nachtragen lassen können.